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EUIPO

Seit 10. August 2018 ist unser Unternehmen in Besitz eines Zeugnisses über die Eintragung ins Register des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Dieses Warenzeichen hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.

Theorie in der Praxis – was ist ein Warenzeichen?

Ein Warenzeichen kann ein Zeichen sein, das hinreichend verschieden von anderen, für gleiche oder ähnliche Produkte und Dienstleistungen verwendeten Zeichen ist. Jeder Inhaber eines solchen Zeichens erwirbt auch die Berechtigung zum Verwenden der Bezeichnung ®.

Warenzeichen können zum Beispiel Logos, Slogans, Etiketten, Produktformen und dergleichen sein.

Warum haben wir ein Warenzeichen?

1. Ohne unsere Zustimmung darf unser geschütztes Zeichen niemand sonst verwenden.

2. Wettbewerber dürfen auch keine ähnlichen Zeichen werden, die für Verwirrung sorgen könnten.

3. Ein Warenzeichen schützt in gewisser Weise auch die Verbraucher – wenn sie bestimmte Produkte kaufen, in unserem Fall Fenster und Türen, und unsere Dienste nutzen, haben sie die Sicherheit der Aufrechterhaltung der Loyalität der Marke.


EUIPO

Wir sind ein Garant für Ihre Zufriedenheit

In 5 Ländern haben wir bereits 65 531 Bestellungen abgeschlossen

Und und mehr als 200 000 Fenster Türen

“Hallo Frau Doubková, die Glasscheibe wurde gestern getauscht. Hat alles super funktioniert. Herzlichen Dank für die unkomplizierte Abwicklung.”

Alfred S.

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“Super Service sehr schöne Fenster und sehr Kundenfreundlich”

Winfried H.

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“Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die schnelle und gute Abwicklung sowie Lieferung der Fenster. Qualität und Ausführung sind top. Im Anhang darf ich Ihnen einige Fotos unseres…”

Michael O.

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“Guten Tag Frau Doubková, herzlichen Dank noch einmal für Ihren tollen Service. Mittlerweile sind die Fenster eingebaut und ich sende Ihnen wie versprochen einige Bilder hierzu.”

Jürgen Kraus

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