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Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden in Deutschland: Fördergelder für Fenstertausch

In Deutschland wird ähnlich wie in den weiteren Mitgliedstaaten der Europäischen Unionerheblicher Wert auf eine Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden gelegt. DieseFörderung betrifft jedoch nicht nur öffentliche Gebäude, sondern auch Einfamilienhäuser undMehrwohnungshäuser. Zu den am häufigsten vorgenommenen Maßnahmen zählenWärmedämmung der Gebäudehülle, Modernisierung der Heizanlage und Austauschder Fenster.

Bundesweite Förderungen

Für den Fenstertausch können Sie zwei bundesweite Zuschussmöglichkeiten nutzen. Die Auswahl des geeigneten Programms hängt vor allem vom Umfang der geplanten Arbeiten ab: ob Sie das ganze Haus umfassend zu modernisieren beabsichtigen oder nur neue Fenster einsetzen wollen. Schauen wir uns beide Möglichkeiten übersichtlich an:

BEG EM - (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen)

Die BEG EM ist zur Förderung einzelner energiesparender Maßnahmen bestimmt, die an bereits bestehenden Gebäuden vorgenommen werden. Sie ist nicht auf komplexe Modernisierungen gerichtet, sondern fördert gezielt Teilschritte zur Verbesserung der Energiebilanz des Gebäudes.
Wofür kann die Förderung verwendet werden:
  • Tausch von Fenstern sowie Balkon- oder Terrassentüren
  • Wärmedämmung von Fassaden, Dächern, Fußböden über nicht beheizten Räumen
  • Weitere Dämmungen und Baumaßnahmen zur Verringerung der Wärmeverluste – die neuen Bauteile müssen festgelegte Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) erreichen
Den Antrag für eine Förderung im Rahmen der BEG EM stellen Sie beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).

Zuschusshöhe:

MaßnahmeGrundzuschussErhöhter Zuschuss mit iSFP*
Fenster, Türen15 %20 %
Wärmedämmung (Fassaden, Dächer, Fußböden)15 %20 %

*iSFP = Individueller Sanierungsfahrplan = wenn Sie sich von einem Energieberater einen offiziellen Renovierungsplan erstellen lassen, haben Sie Anspruch auf einen Bonus von +5 %.

Höchstbeträge:

  • Maximale förderfähige Kosten: 60 000 € jährlich je Wohneinheit (mitsamt dem iSFP-Bonus)
  • Maximale Förderung: 12 000 € ohne iSFP oder 15 000 € mit iSFP je Wohneinheit und Jahr

Wichtige Voraussetzungen:

  • Bedingung der Förderung ist die Einbindung eines zertifizierten Energieberaters (der in der Liste der dena der Deutschen Energie-Agentur GmbH eingetragen ‒ ‒ ist).
  • Der Antrag muss vor Unterzeichnung des Vertrags mit dem Lieferanten eingereicht werden.
  • Es müssen genaue technische Mindestanforderungen erfüllt werden: z.B. für neue Fenster ein U-Wert ≤ 0,95 W/m²K Für die Wärmedämmung von Wänden ein Wärmedurchgangskoeffizient U ≤ 0,20 W/m²K.

Programme der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)

Neben mit der BEG EM gestützten Teilmaßnahmen wird in Deutschland auch eine Förderung umfassender Renovierungen über die Programme der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angeboten.

Diese Programme zielen auf eine tiefgreifende Modernisierung von Wohngebäuden und kombinieren eine direkte finanzielle Förderung mit den Vorteilen von Kreditprodukten.

Die KfW fördert auf diese Weise nicht nur einzelne Bürger, sondern auch Unternehmen, Gemeinden und Non-Profit-Organisationen, die sich entscheiden, in die Energieeffizienz und Nachhaltigkeit ihrer Gebäude zu investieren.

Programm KfW 261

Das Programm ist auf die komplexe energiesparende Renovierung von Gebäuden bis zum Niveau Effizienzhaus gerichtet. Komplexe Renovierungen umfassen neue Fenster, Wärmedämmung von Fassade, Dach, Fußböden, Modernisierung der Heizung usw. Es müssen konkrete Gebäude-Effizienzklassen erreicht werden, von denen sich die Höhe des Ratennachlasses ableitet (Effizienzhaus 85, 70, 55, 40, Denkmal).
 
RenovierungstypKredit bisDirekter Ratennachlass
Komplette Renovierung zum Effizienzhaus 85120 000 €5 %
Komplette Renovierung zum Effizienzhaus 55150 000 €25 %
Komplette Renovierung zum Effizienzhaus 40 150 000 €45 %
Renovierung historischer Gebäude (Denkmal)150 000 €5 %
Die Förderung ist so gestaltet, dass Sie einen günstigen Kredit mit sehr geringen Zinsen erhalten (im Jahr 2025 etwa 0,01–1,25 % p.a.), von denen Ihnen ein Teil je nach der erreichten Effizienzklasse erlassen wird.

Programm KfW 358/359 (Ergänzungskredit)

Wenn Sie nur Teilmaßnahmen vornehmen (zum Beispiel den Austausch der Fenster oder die Wärmedämmung der Gebäudehülle), können Sie diesen vergünstigten Ergänzungskredit nutzen. Das Förderprogramm kann auch mit dem Programm BEG EM kombiniert werden. Zum besseren Verständnis hier noch zwei praktische Szenarien:

1. Szenarium: BEG EM (Zuschuss) + KfW Ergänzungskredit 358/359

  • Beschreibung: Wenn Sie die BEG EM (BAFA Förderung) für die Einzelmaßnahmen nutzen (zum Beispiel neue Fenster und Wärmedämmung), können Sie zusätzlich einen günstigen Kredit von der KfW zur Finanzierung dieser Maßnahmen aufnehmen.
  • Was erhalten Sie:
direkter Zuschuss von 15–20 % der Kosten über die BEG EM
Ergänzungskredit von der KfW mit sehr niedrigen Zinsen (aktuell etwa 0,01– 1,25 % p.a.) für den restlichen Teil der Finanzierung.

In diesem Fall kombinieren Sie BEG EM und KfW ohne Probleme.

2. Szenarium: Komplexe Renovierung zum Effizienzhaus über das Programm KfW 261

  • Wenn Sie den Weg einer kompletten Renovierung beschreiten (das ganze Haus auf den Standard Effizienzhaus 85/70/55/40 verbessern), so nutzen Sie nur das KfW 261 (Kredit mit Ratennachlass).
  • In diesem Fall können Sie nicht zugleich die BEG EM für die Einzelmaßnahmen nutzen, weil eine komplexe Modernisierung ihre eigene Förderungslogik hat.
In diesem Fall müssen Sie wählen entweder BEG EM (nur Teilmaßnahmen) oder ‒ KfW 261 (Gesamtrenovierung). Eine Kombination ist nicht möglich.

Einen noch besseren Überblick bietet die folgende Tabelle:
RenovierungstypBEG EM (Zuschuss)KfW Ergänzungskredit 358/359KfW 261 (komplexe Renovierung)
Nur Fenstertausch + WärmedämmungJaJaNein
Komplexe Renovierung zum EffizienzhausNeinNeinJa

Regionale Förderprogramme in ausgewählten Bundesländern

In einigen deutschen Bundesländern bestehen auch regionale Förderprogramme für den Fenstertausch, die die bundesweiten (BEG / KfW) ergänzen. Ein Vorteil ist, dass man in den meisten Fällen beide Zuschüsse parallel in Anspruch nehmen kann. Im Weiteren geben wir einige Beispiele für Bundesländer mit häufigen regionalen Zuschüssen:

Bayern

Ursprünglich hatte Bayern als Bundesland ein eigenes Förderprogramm mit dem Namen EnergieBonusBayern, das bereits beendet wurde. Solche kleinen regionalen Förderprogramme wechseln sehr rasch, deshalb empfehlen wir, Internetseiten im konkreten Bundesland mit Informationen zu den Förderprogrammen zu verfolgen.

Nordrhein-Westfalen

Zuschüsse für energiesparende Maßnahmen einschließlich des Fenstertauschs bietet das Programm progres.nrw. Das Förderprogramm ist für Privatpersonen, Gemeinden und Unternehmen bestimmt, die in energiesparende Technologie investieren.

Baden-Württemberg

Ein interessantes Beispiel ist auch dieses Bundesland, in dem es sowohl landesweite Förderprogramme als auch Zuschüsse einzelner Städte und Gemeinden gibt. Schauen wir uns einige davon an:
1. Klimaschutz-Plus – Programm für Maßnahmen zur Verbesserung der ‒ Energieeffizienz von Gebäuden, einschließlich des Einbaus neuer Fenster. Dieses Programm können auch Gemeinden, Unternehmen, Gemeinschaften, Non-ProfitOrganisationen und Kirchengemeinde in Anspruch nehmen.
2. Stuttgart Energiesparprogramm – die Stadt Stuttgart fördert die energiesparende ‒ Renovierung einschließlich des Fenstertauschs. Die Zuschüsse können mit den bundesweiten Förderprogrammen kombiniert werden, jedoch ist ein Energieaudit und die Zusammenarbeit mit Energiefachleuten erforderlich.
3. Klimabonus Karlsruhe – die Stadt Karlsruhe unterstützt mit diesem Förderprogramm ‒ Einzelpersonen beim Verbessern der Energieeffizienz von Häusern mitsamt dem Einbau neuer Fenster. Der Zuschuss beträgt bis zu 10 % der nachweislichen Kosten, maximal 4000 EUR für die erste Wohneinheit und 1000 EUR für jede weitere.

Abschließend

Wenn Sie die Modernisierung eines Gebäudes oder den Austausch seiner Fenster planen, empfehlen wir, Ihr Vorhaben zuerst mit einem zertifizierten Energiespezialisten zu konsultieren.
Eine Liste der qualifizierten Fachleute, die berechtigt sind, hinsichtlich der Förderprogramme zu beraten, finden Sie auf der offiziellen Website Energieeffizienz-Expertenliste.

Der Energiespezialist hilft Ihnen nicht nur, die einzelnen Maßnahmen richtig zu planen, sondern kann zugleich einen sog. iSFP – Individuellen Sanierungsfahrplan erstellen. Bei Vorlegen dieses Plans haben Sie Anspruch auf +5% Bonus zum Grundzuschuss im Programm BEG EM.

Wenn Sie erwägen, auch regionale oder örtliche Förderprogramme zu nutzen, empfehlen wir, sich direkt in den einzelnen Rathäusern oder Gemeindeämtern zu informieren. Einige bieten nämlich wie wir weiter oben schreiben eigene Förderprogramme für die ‒ ‒ energiesparende Gebäuderenovierung an, die unter bestimmten Bedingungen mit den bundesweiten Zuschüssen kombiniert werden können.