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Fensteraustausch: ist eine Baugenehmigung erforderlich?

Sie planen den Austausch Ihrer Fenster und befürchten, dass Sie lästige Behördengänge erwarten? Die gute Nachricht ist, dass in Deutschland alles durch die Baugesetze geregelt wird und dass Sie beim Fensteraustausch nicht immer eine Baugenehmigung haben müssen.

Renovierungsmaßnahmen, die keine Genehmigung erfordern

Zunächst ist zu betonen, dass Bauvorhaben, die keine Genehmigung benötigen, von den einzelnen Bundesländern abhängen. In Deutschland gibt es nämlich praktisch nichts, was nicht durch die Baugesetze geregelt wird. Und wenn es auch auf den ersten Blick nach einer enormen Anzahl Gesetze aussieht, in der Praxis ist die Einhaltung wesentlich einfacher, als viele vor dem Beginn ihrer Modernisierung denken.

Wenn Sie nur Ihre alten Dachfenster gegen neue austauschen wollen, erfordern diese Sanierungsmaßnahmen in den meisten Fällen keine Baugenehmigung. Für Instandhaltungsmaßnahmen und kleine Reparaturen braucht in den meisten Bundesländern kein Bauantrag gestellt zu werden und es erfolgt keine Überprüfung durch das Bauamt. Trotzdem müssen natürlich die geltenden Vorschriften eingehalten werden.

Als keine Baugenehmigung erfordernde Maßnahmen können zum Beispiel folgende angesehen werden:
  • Modernisierungen innerhalb der Wohnung, wie etwa: Austausch des Fußbodenbelags, Austausch von Rohrleitungen und Heizungsanlagen, Austausch von Heizkörpern, Entfernen von nicht tragenden Innenwänden
  • Bau von kleinen Vordächern, Terrassen, Zufahrtswegen, Fahrradständern 
  • Austausch von Fenstern und Türen, Austausch der Dacheindeckung und Anbringen eines Kontakt-Dämmsystems an der Fassade sind ebenfalls zumeist ohne Baugenehmigung möglich, sofern sie nicht das Aussehen des Gebäudes erheblich verändern.
Beispiel: In Bayern ist zum Austausch der Fenster keine Baugenehmigung erforderlich. Das schließt jedoch nicht aus, dass alle Bestimmungen der bayerischen Bauordnung eingehalten werden müssen und ebenso die bestehenden Bebauungspläne und -satzungen, also die Bestimmungen Ihres Baugebiets. Vor allem muss gewährleistet sein, dass es nach den bayerischen Bauvorschriften nicht zu einer Änderung des Aussehens Ihres Gebäudes kommt, die eine Genehmigung erfordern würde.

Bei der Planung sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:
  • Wie die Form der Fenster zum bestehenden Gebäude passt. 
  • Form und Proportionen der Fenster 
  • Material und Farbe der Fenster
 
Fensteraustausch: brauche ich eine Baubewilligung?

Für den Fensteraustausch/-umbau geltende Vorschriften – Beispiele:

Es bestehen zahlreiche Bestimmungen über Bauvorhaben im Baugesetz, in der Landesbauordnung und in den Richtlinien der Gemeinden, die zum Beispiel im Bebauungsplan der Gemeinde zu finden sind.

Bebauungsplan der Gemeinde

Jede Gemeinde hat ihren Bebauungsplan (oder Entwicklungsplan), der sich vom Flächennutzungsplan ableitet. Er enthält die rechtlich bindenden Bestimmungen für die Flächennutzungsplanung.

Im Bebauungsplan/Entwicklungsplan kann zum Beispiel festgelegt werden: 
  • die erlaubten Gebäudetypen oder-konstruktionen 
  • die erlaubten Dachausführungen 
  • die Gebäudehöhe 
  • Anforderungen an Grünflächen 
  • das Fassadendesign
Bei jedem Neubau und jeder Modernisierung ist es stets wichtig, den Bebauungsplan/Entwicklungsplan der betreffenden Gemeinde sorgfältig einzusehen. Nur so kann festgestellt werden, ob es Hindernisse oder spezielle Anforderungen gibt. In dieser Hinsicht gibt es keine einheitlichen Vorschriften.

2. Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für Altbauten

Ebenfalls ist es erforderlich, die Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für Altbauten einzuhalten – zum Beispiel beim Fensteraustausch oder bei einer Fassadenerneuerung. Das Gebäudeenergiegesetzes enthält nämlich Bestimmungen für die Heiz- und Klimatechnik sowie für den Wärmedämmstandard und den Wärmeschutz von Gebäuden. Näheres finden Sie auf den Seiten der Verbraucherzentrale.

3. Relevant können auch weitere Rechtsvorschriften sein

Zum Beispiel den Brandschutz betreffend, oder die sich aus dem Nachbarschaftsgesetz oder dem Denkmalschutz ergeben. In Deutschland sind bei denkmalgeschützten Gebäuden die Vorschriften noch strenger und es ist eine vorhergehende Vereinbarung über die geplanten Maßnahmen mit der Denkmalschutzbehörde erforderlich. Ein Aspekt, der nicht unterschätzt werden sollte, betrifft die Teilnahme der Nachbarn. In einigen Bundesländern ist sie Teil des Genehmigungsprozesses. Andere Länder räumen den Nachbarn die Möglichkeit ein, Einspruch zu erheben ‒ jedoch ohne aufschiebende Wirkung für die Erteilung der Baugenehmigung.

Wir empfehlen Ihnen, sich stets vor Beginn jedes Bauvorhabens mit dem geltenden Baugesetz und den Vorschriften für Ihr Bundesland vertraut zu machen. Idealerweise sollten Sie sich stets bei der Bauaufsicht des Magistrats informieren, ob für die geplante Modernisierung eine Baugenehmigung notwendig ist oder nicht. Eine rechtzeitige und gewissenhafte Planung ist für ein erfolgreiches Bauvorhaben unerlässlich, damit Sie unangenehme Überraschungen vermeiden.

Wann ist eine Baugenehmigung für Modernisierungen oder Umbauten notwendig?

Alle Baumaßnahmen, die einen Eingriff in die Statik bedeuten würden oder das Aussehen des Gebäudes grundlegend verändern, unterliegen der Genehmigung.

Dazu gehören unter anderem:
  • Eingriffe in die Gebäudestatik: beim Austausch von tragenden oder versteifenden Bauteilen ist eine Baugenehmigung notwendig.
  • Änderung des Verwendungszwecks: das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Dachbereich oder das Souterrain (Tiefparterre) in Wohnraum verwandelt werden soll. 
  • Grundlegende Veränderungen des äußeren Aussehens: zum Beispiel durch große neue Fenster oder eine völlig andere Fassade. 
  • Änderungen der Dachneigung und Einbau von Dachgauben unterliegen auch der Genehmigung.
In Deutschland haben die Eigentümer von Liegenschaften allgemein das Recht, auf ihren Grundstücken zu bauen und die Liegenschaften zu verändern. Stets gilt jedoch ein vorbeugendes Bebauungsverbot ‒ bis die Bauämter die Baumaßnahme genehmigen. Hier kommt also die Baugenehmigung ins Spiel.

Der Bauantrag sollte alle erforderlichen Unterlagen enthalten, vor allem folgende: 
  • Bauzeichnungen 
  • Gebäudebeschreibung 
  • Energiebilanz
Insbesondere bei Neubauten oder komplexen Modernisierungen sind zahlreiche Genehmigungen einzuholen und Regeln einzuhalten. Wenn aber der Bauantrag richtig gestellt wird und keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Rechte Dritter verletzt werden, wird dem Antrag stattgegeben.

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